Neuigkeiten über Erste Hilfe

Ist Ihre Hausapotheke aktuell?

Ist Ihre Hausapotheke aktuell?


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Die Zusammenstellung Ihrer persönlichen Hausapotheke richtet sich immer nach den Bedürfnissen der im Haushalt lebenden Personen. Für kleine und größere Kinder sind in vielen Fällen andere Medikamente angebracht als für die erwachsenen Mitbewohner.
Für kleinere Verletzungen und viele akute Beschwerden ist es immer sinnvoll einen eigenen Vorrat an bestimmten Medikamenten und Verbandmitteln anzulegen. Richtig angewendet können sie im Notfall helfen. Richten Sie auch eine gut lesbare und aktuelle Liste mit Notfallnummern ein, die sinnvollerweise am oder im Medizinschrank angebracht ist.

Dazu gehören die Telefonnummern der Feuerwehr, der ärztlichen und zahnärztlichen Bereitschaftsdienste sowie die des Hausarztes und des Apothekennotdienstes.

Generell sollte die Hausapotheke neben Verbandszeug und Pflaster z.B. Medikamente gegen Magen-Darm-Beschwerden enthalten, sowie gegen Schmerzen jeglicher Art. Dazu gehören ebenfalls fiebersenkende Medikamente sowie Wund- und Heilsalben.

Der Medizinschrank

Wenn Sie Kinder im Haus haben, ist ein besonderer Umgang mit Medikamenten erforderlich, denn Tabletten können leicht mit Bonbons verwechselt werden. Der Medizinschrank sollte deswegen außerhalb der Reichweite der Kinder aufgehängt werden und am besten noch abgeschlossen sein. Allerdings sollte der Schlüssel immer an derselben Stelle verwahrt und nach Gebrauch zurückgebracht werden. Das Bad und die Küche sind kein geeigneter Ort für das Medizinschränkchen, denn Wärme und Feuchtigkeit wirken sich negativ auf viele Medikamente und Verbandmittel aus.

Aufbewahrung und Ordnung der Medikamente

Medikamente sollten immer mit dem Beipackzettel aufbewahrt werden, damit man im Zweifelsfall die richtige Anwendung und den tatsächlichen Nutzen für eine Beschwerde nachprüfen kann. Da sich viele Medikamentenpackungen ähnlich sehen und ihre Bezeichnungen meistens nichts über ihren Zweck verraten, ist es hilfreich, sie zusätzlich zu beschriften, damit man sich schnell zurechtfindet.

Die Ordnung im Medizinschrank spielt eine große Rolle, denn oft hat man keine Zeit, lange zu suchen. Verwahren Sie Verbandmittel und nicht medikamentöse Hilfsmittel wie Fieberthermometer, Pinzetten, Zeckenzange, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe woanders auf als Medikamente. Die Medikamente wiederum sollten unterschieden werden in verschreibungspflichtige und solche für die Eigenmedikation. Geöffnete Medikamente können sich in ihrer Haltbarkeit stark von den Angaben auf der Packung unterscheiden. Das gilt insbesondere für Säfte, Tropfen, Salben und Cremes. Augentropfen zum Beispiel wirken meist nur bis zu 6 Wochen nach der Öffnung, bei seltener Verwendung sind hier die Einmalpackungen vorzuziehen. Prüfen Sie daher alle solche Medikamente regelmäßig und wechseln Sie diese im Bedarfsfall aus oder ergänzen Sie gegebenenfalls den Vorrat.

Für länger anhaltende Beschwerden und größere Verletzungen ist es immer angebracht, ärztliche Hilfe heranzuziehen. Oft hat der Arzt bestimmte Medikamente zur dauerhaften Einnahme verschrieben. Diese sollten aber wie gesagt gesondert aufbewahrt werden, damit sie in der Aufregung eines Notfalls nicht verwechselt werden. Gerade für ältere Menschen, die verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen, empfiehlt sich ein Medikationsplan und gegebenenfalls auch eine geeignete Sortierhilfe für den täglichen Gebrauch. Dabei berät Sie Ihr Arzt gerne.

Die Entsorgung von Medikamenten

Oft befinden sich in der Hausapotheke Medikamente, deren Haltbarkeitsdatum längst abgelaufen ist. Das kann den Grad der Wirksamkeit einschränken oder sogar gefährlich werden. Das gilt besonders für Medikamente, die verschrieben worden sind, aber die nach der Ausheilung nicht mehr akut benötigt werden. Es ist besser, Sie sortieren solche Mittel aus und entsorgen sie. Das gilt auch für Medikamente, die ihre Erscheinungsform verändert haben und z.B. anders riechen, bröselig geworden sind oder sich verfärbt haben. Bitte aber Medikamente niemals in die Spüle oder Toilette werfen, denn im Abwasser richten sie Schaden an. In den meisten Gemeinden ist dafür der Restmüll vorgesehen. Bitte achten Sie auch hier auf die Kinder und entsorgen Sie die Medikamente so, dass die Kinder nicht herankommen können.

Entscheidend ist bei der Entsorgung der Tabletten zudem eine sorgfältige Trennung und Entfernung aus dem Blister, um eine Zuordnung und einen möglichen Missbrauch zu vermeiden.

Nach einem Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall


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Nach einem Unfall bei der Ausübung einer Tätigkeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit muss schnell gehandelt werden. Einerseits geht es darum, dem Verletzten effektiv zu helfen, andererseits müssen bestimmte Schritte eingehalten werden, damit die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Leistungen problemlos übernimmt. In der Regel sind Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit bei der DGUV gegen Arbeitsunfälle versichert.

1. Der Begriff “Rettungskette” hat sich für ein überlegtes Handeln nach dem Unfall eingebürgert. Wer einen Unfall bemerkt, hat zunächst die Unfallstelle zu sichern, das gilt vor allem bei laufenden Maschinen und Stromunfällen. Der Zeuge sollte dann sofort einen Notruf absetzen und den Ersthelfer verständigen. In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern sind Ersthelfer vorgeschrieben. Diese sollten allen Mitarbeitern bekannt sein. Wenn kein Ersthelfer verfügbar ist, sollte der Zeuge selbst mit Erste-Hilfe Maßnahmen beginnen. Für den Notruf sind folgende Angaben wichtig:

– Was ist geschehen?
– Wer ist betroffen?
– Wo ist es geschehen?
– Wer meldet den Unfall?

Nach der Erstversorgung übernimmt der Rettungsdienst und ggf. ein Notarzt die weitere Behandlung und transportiert die verletzte Person zum Arzt bzw. ins Krankenhaus. Medikamente irgendwelcher Art dürfen nur vom Arzt verabreicht werden.

2. Anschließend sollte der Zeuge bei der Erfassung und Klärung des Unfallhergangs beim Beauftragten des Arbeitgebers mitwirken. Soweit vorhanden, müssen bei dieser Klärung Führungskraft, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsrat beteiligt werden. Der Unfallhergang ist zu dokumentieren und der Bericht aufzuheben, falls es zu Spätfolgen für die verletzte Person kommt. Wenn nach dem Unfalltag ein Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen zu erwarten ist, muss die Berufsgenossenschaft verständigt werden. Dazu sollte nach Möglichkeit die verunfallte Person den Arbeitgeber informieren. Schwere Unfälle mit mehr als zwei Verletzten oder sogar Todesfällen sind der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht sofort zu melden.

3. Wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als einen Tag Abwesenheit oder mehr als eine Woche Behandlungszeit erfordert, muss ein Durchgangsarzt die Behandlung übernehmen und den Hergang des Unfallgeschehens für die DGUV dokumentieren. Diese Bescheinigung sollte nur vom D-Arzt und nicht etwa vom Hausarzt ausgestellt werden. Die D-Ärzte sind nicht nur speziell für die Behandlung von Unfällen ausgebildet, sondern von der DGUV als Vertrauensärzte eingesetzt. Der D-Arzt entscheidet über den weiteren Verlauf der Behandlung und die Art des behandelnden Arztes.

4. Wenn die verletzte Person vor dem Unfall vier Wochen oder länger im Betrieb beschäftigt war, ist der Arbeitgeber nach fristgerechter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen nach dem Unfall verpflichtet. Anschließend erhält die verletzte Person ein sogenanntes Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, das sich auf etwa 80% des letzten Bruttogehalts beläuft.

5. Als Arbeitsunfälle werden ebenfalls Unfälle in viele anderen Situationen gerechnet. Dazu gehören zum Beispiel

– Studenten und Schüler im Unterricht und Kinder im Kindergarten
– Ehrenamtlich Tätige oder pflegende Personen während der Pflege
– Menschen, die bei einem Verkehrsunfall erste Hilfe leisten
– Menschen auf Weiterbildungsmaßnahmen
– Mitarbeiter beim Betriebssport, die regelmäßig und organisiert teilnehmen
– Mitarbeiter im Homeoffice, wenn der Unfall im Arbeitsraum stattfindet
– Mitarbeiter auf Betriebsfeiern, zu denen der ganze Betrieb eingeladen ist

Der Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ist ebenfalls versichert, wenn

– ein Umweg aufgrund von Staus oder Unwettern gemacht werden muss
– die Kinder auf dem Arbeitsweg zur Betreuung gefahren werden
– Mitfahrende in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit abgeholt bzw. nach Hause gebracht werden

Verletzt sich ein Kind bei einem Schulunfall, der als Arbeitsunfall gewertet wird, darf sich ein Elternteil zur nötigen Pflege freistellen lassen und erhält bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über eine Notwendigkeit der Betreuung das sogenannte Kinder-Verletztengeld.

Erste Maßnahmen bei einem Stromunfall

Erste Maßnahmen bei einem Stromunfall


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Stromunfälle können jederzeit passieren und machen schnelles Handeln der Helfer erforderlich. Im Haushalt sind besonders Kinder gefährdet, wenn sie unbeaufsichtigt mit elektrischen Geräten spielen oder Zugang zu nicht gesicherten Steckdosen haben.

Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?

Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?


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In Deutschland liegt die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle seit Jahren zwischen 850.000 und 950.00 Unfällen pro Jahr. Das ist sicher eine hohe Zahl, auch wenn man es auf die große Zahl der Beschäftigten im Land umlegt. Es kann jeden Tag passieren, dass man bei einem Unfall dabei oder sogar selbst betroffen ist. Bei einem Arbeitsunfall heißt es schnell zu reagieren, um der verletzten Person richtig zu helfen.

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