Praxis Dr. Andreas Meitinger Aktuelle Neuigkeiten Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?
Meitinger Sprechstunde

Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?

In Deutschland liegt die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle seit Jahren zwischen 850.000 und 950.000 Unfällen pro Jahr. Das ist eine hohe Zahl, auch wenn man es auf die große Zahl der Beschäftigten im Land umlegt. Es kann jeden Tag passieren, dass man bei einem Unfall dabei oder sogar selbst betroffen ist. Bei einem Arbeitsunfall ist schnelles und korrektes Handeln wichtig, um der verletzten Person effektiv zu helfen und alle relevanten Stellen zu informieren.

Die Rettungskette

Im Normalfall hat jedes Unternehmen die notwendigen Bedingungen geschaffen, damit die sogenannte Rettungskette für Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall eingehalten werden kann. Zur Rettungskette direkt nach dem Unfall gehören folgende Schritte:

  • Sofortmaßnahmen

    Hierzu gehören die Absicherung der Unfallstelle und das schnelle Herbeirufen von Hilfe. Besonders wichtig ist die Kontrolle laufender Maschinen, um weitere Gefahren auszuschließen. Es sollten auch alle möglicherweise gefährdeten Kollegen gewarnt werden
  • Notruf nach dem Unfall

    Wissen Sie, wo in Ihrem Unternehmen die nächste Möglichkeit besteht, einen Notruf abzusetzen? Dies ist vor allem relevant, wenn kein Handy zur Verfügung steht. Beim Melden des Unfalls an den Rettungsdienst sollten folgende Informationen bereitgestellt werden: Was ist geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Wo ist der Unfallort? Wer meldet es?
  • Erste Hilfe für den Verletzten

    Am besten übernimmt ein Ersthelfer die Erstversorgung nach dem Unfall. Ist kein Ersthelfer in der Nähe, muss man eigenständig handeln, um den Verletzten zu versorgen. Regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse sind hier empfehlenswert, damit jeder Mitarbeiter weiß, wie zu handeln ist und wo der nächste Verbandskasten liegt. Die Gabe von Medikamenten sollte in jedem Fall einem Arzt überlassen werden.
  • Rettungsdienst
    Der Rettungsdienst übernimmt die weitere Versorgung nach dem Unfall und den Transport des Verletzten ins Krankenhaus.

Nach der Erstversorgung

Nach der Erstversorgung müssen alle zuständigen Stellen im Unternehmen über den Arbeitsunfall informiert werden. Zunächst ist die Führungskraft der verletzten Person zu benachrichtigen. Gemeinsam mit Zeugen und (sofern möglich) der verletzten Person sollte die Führungskraft alle Informationen sammeln und den genauen Unfallhergang klären. Der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen ist verpflichtet, den Unfall zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Wenn die verletzte Person aufgrund des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft (BG) erstellt werden. Auch das Gewerbeaufsichtsamt und gegebenenfalls die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) müssen die Unfallanzeige erhalten, besonders bei schweren oder tödlichen Unfällen. Kleinere Unfälle, die keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, sollten dennoch intern dokumentiert werden, um die Vorsichtsmaßnahmen gegen einen Unfall dieser Art zu optimieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer sind Sie bei einem Arbeitsunfall, der direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, über die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) abgesichert. Die DGUV übernimmt die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, die durch den Arbeitsunfall notwendig werden. Auch Unfälle der Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur und von der Arbeitsstelle sind versichert.

Der Durchgangsarzt

Sollte der Arbeitsunfall ärztliche Hilfe und Behandlung erfordern, ist die Konsultation eines Durchgangsarztes (D-Arzt) notwendig. Ein Durchgangsarzt ist durch die Berufsgenossenschaft speziell für die Versorgung von Arbeitsunfällen zugelassen und leitet je nach Schwere des Unfalls die weitere Behandlung ein. In schweren Fällen oder bei Unsicherheiten hilft der Durchgangsarzt auch bei der Koordination der Leistungen weiterer medizinischer Stellen und der Berufsgenossenschaft.

Die schnelle und präzise Meldung eines Arbeitsunfalls sichert nicht nur die Versorgung des Verletzten, sondern auch die notwendigen Schritte zur Unfallprävention und den Erhalt aller rechtlichen Ansprüche der Mitarbeiter beim Arbeitgeber und der Unfallversicherung.