Neuigkeiten über Krankenkasse

Gehen Sie zum Gesundheits-Check-Up!

Gehen Sie zum Gesundheits-Check-Up!


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In den letzten zwei Jahren hat die Pandemie nicht nur viele Erkrankungen verursacht und damit die Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeheime stark belastet. Sie hat auch bewirkt, dass viele Behandlungen und Operationen aufgeschoben werden mussten. Viele Menschen haben darüber hinaus auf die regelmäßigen Besuche beim Arzt zur Vorsorge verzichtet.

Dennoch bleiben die Vorsorgeuntersuchungen ein wichtiges Instrument, um Krankheiten in einem frühen Stadium zu erkennen und damit oft besser behandelbar zu machen. Während die regelmäßigen Untersuchungen für Babies, Kinder und Jugendliche geregelt sind, bleibt es dem erwachsenen Menschen selbst überlassen, für seine eigene Gesundheit bestmöglich vorzusorgen. Die Krankenkassen haben ebenfalls ein Interesse daran, dass langwierige und damit kostenintensive Behandlungen vermieden werden. Daher stehen allen Versicherten regelmäßig Untersuchungen zu, die als Gesundheits-Check-Up von den Kassen bezahlt werden.

Was wird beim Gesundheits-Check-up gemacht?

Nach den derzeitigen Regelungen steht jungen Erwachsenen zwischen 18 und 34 Jahren eine einmalige Gesundheitsuntersuchung zu. Dabei werden Ihnen in der sogenannten Anamnese Fragen zu Ihrer Gesundheit und den möglichen Risiken gestellt. Dazu gehören Ihre bisherige Krankengeschichte und Fragen nach den Krankheiten in der Familie. Der Arzt erkundigt sich nach Gewohnheiten wie dem Rauchen, prüft Ihr Gewicht und erkundigt sich nach dem Impfverlauf. Gegebenenfalls wird er Ihnen nach Ende der Untersuchung Verhaltenshinweise aussprechen und eventuell auch Kurse zur Prävention empfehlen. Diese Kurse richten sich zum Beispiel auf die Stressbewältigung oder die Ernährung.

Vor dieser Beratung kommt allerdings die körperliche Untersuchung, bei der auch der Blutdruck gemessen wird. Man wird Ihnen je nach Alter und Risikofaktoren Blut entnehmen, Sie Urin abgeben lassen und beides ins Labor zur Untersuchung schicken. Seit kurzem ist es auch möglich, sich einmalig auf eine Hepatitis B oder C Virusinfektion untersuchen zu lassen. Falls sich bei dieser Untersuchung Hinweise auf mögliche Erkrankungen ergeben, wird der Arzt alle notwendigen weiteren Schritte in die Wege leiten.

Lassen Sie nach dem 35. Lebensjahr jedes dritte Jahr Ihre Gesundheit prüfen!

Ab dem Alter von 35 Jahren steht Ihnen so eine Untersuchung alle drei Jahre zu. Patienten in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) kann ein solcher Check-up sogar alle zwei Jahre angeboten werden. Der Ablauf ist im Prinzip der gleiche, jedoch wird das Blut und der Urin im Labor auf einige weitere Werte untersucht. Werte wie das Lipidprofil im Blut können z.B. auf eine Belastung durch Cholesterin hinweisen. Im Urin werden u.a. möglicherweise erhöhte Glukosewerte festgestellt. Zusätzlich erfolgt das sogenannte Hautkrebs-Screening auf auffällige Hautveränderungen sowie bei Männer ab dem 45. Lebensjahr eine fundierte Früherkennungsuntersuchung auf Prostatakrebs. Schließlich wird ab dem 50. Lebensjahr die Vorsorgeuntersuchung noch mit dem Stuhltest komplettiert, der als Basis zur Erkennung von okkultem Blut im Stuhl bei Verdacht auf Darmkrebserkrankungen dient.

Sobald die Ergebnisse aus dem Labor vorliegen, wird der Arzt Sie informieren. Falls sich aus Ihrem Gesundheits-Check-Up die Notwendigkeit für Folgeuntersuchungen oder gar eine Behandlung ergibt, werden diese Kosten natürlich ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Mit dem Gesundheits-Check-Up sorgen Sie für ein gesundes Leben vor.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, den Check-Up regelmäßig durchführen zu lassen.

Nach einem Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall


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Nach einem Unfall bei der Ausübung einer Tätigkeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit muss schnell gehandelt werden. Einerseits geht es darum, dem Verletzten effektiv zu helfen, andererseits müssen bestimmte Schritte eingehalten werden, damit die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Leistungen problemlos übernimmt. In der Regel sind Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit bei der DGUV gegen Arbeitsunfälle versichert.

1. Der Begriff “Rettungskette” hat sich für ein überlegtes Handeln nach dem Unfall eingebürgert. Wer einen Unfall bemerkt, hat zunächst die Unfallstelle zu sichern, das gilt vor allem bei laufenden Maschinen und Stromunfällen. Der Zeuge sollte dann sofort einen Notruf absetzen und den Ersthelfer verständigen. In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern sind Ersthelfer vorgeschrieben. Diese sollten allen Mitarbeitern bekannt sein. Wenn kein Ersthelfer verfügbar ist, sollte der Zeuge selbst mit Erste-Hilfe Maßnahmen beginnen. Für den Notruf sind folgende Angaben wichtig:

– Was ist geschehen?
– Wer ist betroffen?
– Wo ist es geschehen?
– Wer meldet den Unfall?

Nach der Erstversorgung übernimmt der Rettungsdienst und ggf. ein Notarzt die weitere Behandlung und transportiert die verletzte Person zum Arzt bzw. ins Krankenhaus. Medikamente irgendwelcher Art dürfen nur vom Arzt verabreicht werden.

2. Anschließend sollte der Zeuge bei der Erfassung und Klärung des Unfallhergangs beim Beauftragten des Arbeitgebers mitwirken. Soweit vorhanden, müssen bei dieser Klärung Führungskraft, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsrat beteiligt werden. Der Unfallhergang ist zu dokumentieren und der Bericht aufzuheben, falls es zu Spätfolgen für die verletzte Person kommt. Wenn nach dem Unfalltag ein Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen zu erwarten ist, muss die Berufsgenossenschaft verständigt werden. Dazu sollte nach Möglichkeit die verunfallte Person den Arbeitgeber informieren. Schwere Unfälle mit mehr als zwei Verletzten oder sogar Todesfällen sind der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht sofort zu melden.

3. Wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als einen Tag Abwesenheit oder mehr als eine Woche Behandlungszeit erfordert, muss ein Durchgangsarzt die Behandlung übernehmen und den Hergang des Unfallgeschehens für die DGUV dokumentieren. Diese Bescheinigung sollte nur vom D-Arzt und nicht etwa vom Hausarzt ausgestellt werden. Die D-Ärzte sind nicht nur speziell für die Behandlung von Unfällen ausgebildet, sondern von der DGUV als Vertrauensärzte eingesetzt. Der D-Arzt entscheidet über den weiteren Verlauf der Behandlung und die Art des behandelnden Arztes.

4. Wenn die verletzte Person vor dem Unfall vier Wochen oder länger im Betrieb beschäftigt war, ist der Arbeitgeber nach fristgerechter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen nach dem Unfall verpflichtet. Anschließend erhält die verletzte Person ein sogenanntes Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, das sich auf etwa 80% des letzten Bruttogehalts beläuft.

5. Als Arbeitsunfälle werden ebenfalls Unfälle in viele anderen Situationen gerechnet. Dazu gehören zum Beispiel

– Studenten und Schüler im Unterricht und Kinder im Kindergarten
– Ehrenamtlich Tätige oder pflegende Personen während der Pflege
– Menschen, die bei einem Verkehrsunfall erste Hilfe leisten
– Menschen auf Weiterbildungsmaßnahmen
– Mitarbeiter beim Betriebssport, die regelmäßig und organisiert teilnehmen
– Mitarbeiter im Homeoffice, wenn der Unfall im Arbeitsraum stattfindet
– Mitarbeiter auf Betriebsfeiern, zu denen der ganze Betrieb eingeladen ist

Der Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ist ebenfalls versichert, wenn

– ein Umweg aufgrund von Staus oder Unwettern gemacht werden muss
– die Kinder auf dem Arbeitsweg zur Betreuung gefahren werden
– Mitfahrende in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit abgeholt bzw. nach Hause gebracht werden

Verletzt sich ein Kind bei einem Schulunfall, der als Arbeitsunfall gewertet wird, darf sich ein Elternteil zur nötigen Pflege freistellen lassen und erhält bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über eine Notwendigkeit der Betreuung das sogenannte Kinder-Verletztengeld.

Die Grippeschutzimpfung

Die Grippeschutzimpfung


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Wie jedes Jahr steht auch in diesem Jahr wieder die Grippeschutzimpfung an. Die beste Zeit für eine wirksame Impfung ist im Herbst/Anfang Winter, dann hat der Körper Zeit genug, sich auf die Impfung einzustellen und entsprechende Antikörper zu entwickeln.

Ergometrie – das Belastungs- oder Stress-EKG

Ergometrie – das Belastungs- oder Stress-EKG


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Manche Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße lassen sich auch wie manche Rhythmusstörungen nicht mit einem Ruhe-EKG messen. Daher wird unter ärztlicher Aufsicht ein Belastungszustand herbeigeführt, indem der Patient auf einem besonders eingerichteten Standfahrrad, dem Ergometer, in die Pedale tritt.

Das „Hausarztprogramm“ der Krankenkassen

Das „Hausarztprogramm“ der Krankenkassen


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Ein Hausarzt kennt Sie genau und kann bei vielen Beschwerden häufig sofort das richtige Medikament verschreiben.

Er überweist Sie an einen spezialisierten Facharzt oder sogar in ein Krankenhaus, wenn es für Ihre Behandlung nötig ist.

Impf-Check vor der Reise.

Impf-Check vor der Reise.


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Sie planen eine Reise und haben das passende Urlaubsziel gefunden? Nun gilt es, sich mit einigen Fragen rund um Ihre Gesundheit zu befassen. Zum Beispiel, ob es empfohlene Impfungen für Ihren Urlaub gibt, denn ein Reiseantritt ohne Vorsorge kann durchaus gefährlich sein. Mindestens vier Wochen vor dem Reiseantritt sollten Sie sich umfassend beraten lassen.

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